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Förderung der Jugendarbeit
in Rheinland-Pfalz
Die Jugendarbeit in
Rheinland-Pfalz wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und
Verordnungen auf Landesebene und in den Kommunen, bzw.
Städten geregelt. Eines der wichtigsten Gesetze ist das
JuFöG, welches unter
www.jugend.rlp.de/jfg.html einzusehen ist. Die Umsetzung
erfolgt über die Verwaltungsvorschrift zum
Jugendförderungsgesetz (www.jugend.rlp.de/vv_jufoeg.html).
Leider sind die Förderungsmöglichkeiten
nur selten Thema in Werbekampagnen, sodass nur wenige
Menschen darüber bescheid wissen und die gebotenen
Möglichkeiten ausschöpfen können.
Die Förderung auf Landesebene in
Rheinland-Pfalz obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend
und Versorgung. Auf kommunaler Ebene und in den Städten
sollten immer die lokalen Jugendämter zu spezifischen
Fördermöglichkeiten befragt werden.
Förderungen des Landes Rheinland-Pfalz im
Bereich der Jugendarbeit werden gewährt für z.B.:
-
ehrenamtliche Mitarbeiter in der
Jugendarbeit (max. 7,50 Euro/Tag)
-
Veranstaltungen von mind. 2 bis max.
15 Tagen Dauer mit bezuschussungsfähigem Programm (max.
7 Euro/Tag/Person), Teilnehmer unterliegen Altersgrenzen
-
Freistellung von ehrenamtlich tätigen
Personen für Maßnahmen und Erstattung von
Verdienstausfall (max. 60 Euro/Tag)
Rechenbeispiel:
Veranstaltung mit förderungswürdigem Programm von mind. 6
Std. täglich an 4 Tagen. Bei 28 teilnehmenden Personen im
entsprechenden Alter können 7,50 Euro * 28 Personen * 4 =
840 Euro beantragt werden. Zusätzlich ist eine
Einzelförderung für teilnehmende Arbeitslose und behinderte
junge Menschen möglich. Pro 7 Teilnehmer (Kinder und
Jugendliche) kann ein ehrenamtlicher Mitarbeiter gefördert
werden. Im vorliegenden Beispielfall ergeben sich
Fördermittel in Höhe von max. 4 Mitarbeiter * 4 Tage * 7,50
Euro = 120 Euro. Eine Gesamtbeispielförderung von 840 + 120
= 960 Euro, zzgl. verschiedener Einzelförderungen, ist somit
möglich.
Als Sonderfall der Förderung
gilt die Jugendleiter-Card (JuLeiCa). Hiermit können lokal
unterschiedliche Förderungen und Vergünstigungen in Anspruch
genommen werden. Jeder lizenzierte Übungsleiter sollte die
JuLeiCa erhalten und nutzen. Weitere Informationen zum Thema
„JuLeiCa“ im Internet unter
www.juleica.net.
Alle Förderungsmaßnamen des
Landes sind beim Landesamt für Soziales, Jugend und
Versorgung zu erfragen. Telefonisch zu erreichen unter
06131-967-526 oder im Internet für alle
Basisinformationen unter der Adresse:
www.landesjugendamt.de. Im Bereich „Downloads“ und dort
„Landesförderung“ können alle benötigten Formulare und
Hinweise, bzw. Richtlinien eingesehen werden.
Alle interessierten Verein und
ehrenamtlichen Mitarbeiter können diese Möglichkeiten
nutzen. Sollten Fragen auftauchen, oder Bescheinigungen des
Rheinland-Pfälzischen Karateverband e.V. benötigt werden,
bitte mit den zuständigen Stellen Kontakt aufnehmen.
Autor: Thomas Hild, Jugendreferent im
Rheinland-Pfälzischen Karateverband e.V. |