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Bericht von der RKV-Jugend  

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Förderung der Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz

Die Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen auf Landesebene und in den Kommunen, bzw. Städten geregelt. Eines der wichtigsten Gesetze ist das JuFöG, welches unter www.jugend.rlp.de/jfg.html einzusehen ist. Die Umsetzung erfolgt über die Verwaltungsvorschrift zum Jugendförderungsgesetz (www.jugend.rlp.de/vv_jufoeg.html).

Leider sind die Förderungsmöglichkeiten nur selten Thema in Werbekampagnen, sodass nur wenige Menschen darüber bescheid wissen und die gebotenen Möglichkeiten ausschöpfen können.

Die Förderung auf Landesebene in Rheinland-Pfalz obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Auf kommunaler Ebene und in den Städten sollten immer die lokalen Jugendämter zu spezifischen Fördermöglichkeiten befragt werden.

Förderungen des Landes Rheinland-Pfalz im Bereich der Jugendarbeit werden gewährt für z.B.:

  • ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit (max. 7,50 Euro/Tag)

  • Veranstaltungen von mind. 2 bis max. 15 Tagen Dauer mit bezuschussungsfähigem Programm (max. 7 Euro/Tag/Person), Teilnehmer unterliegen Altersgrenzen

  • Freistellung von ehrenamtlich tätigen Personen für Maßnahmen und Erstattung von Verdienstausfall (max. 60 Euro/Tag)

Rechenbeispiel:
Veranstaltung mit förderungswürdigem Programm von mind. 6 Std. täglich an 4 Tagen. Bei 28 teilnehmenden Personen im entsprechenden Alter können 7,50 Euro * 28 Personen * 4 = 840 Euro beantragt werden. Zusätzlich ist eine Einzelförderung für teilnehmende Arbeitslose und behinderte junge Menschen möglich. Pro 7 Teilnehmer (Kinder und Jugendliche) kann ein ehrenamtlicher Mitarbeiter gefördert werden. Im vorliegenden Beispielfall ergeben sich Fördermittel in Höhe von max. 4 Mitarbeiter * 4 Tage * 7,50 Euro = 120 Euro. Eine Gesamtbeispielförderung von 840 + 120 = 960 Euro, zzgl. verschiedener Einzelförderungen, ist somit möglich.

Als Sonderfall der Förderung gilt die Jugendleiter-Card (JuLeiCa). Hiermit können lokal unterschiedliche Förderungen und Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Jeder lizenzierte Übungsleiter sollte die JuLeiCa erhalten und nutzen. Weitere Informationen zum Thema „JuLeiCa“ im Internet unter www.juleica.net.

Alle Förderungsmaßnamen des Landes sind beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zu erfragen. Telefonisch zu erreichen unter 06131-967-526 oder im Internet für alle Basisinformationen unter der Adresse: www.landesjugendamt.de. Im Bereich „Downloads“ und dort „Landesförderung“ können alle benötigten Formulare und Hinweise, bzw. Richtlinien eingesehen werden.

Alle interessierten Verein und ehrenamtlichen Mitarbeiter können diese Möglichkeiten nutzen. Sollten Fragen auftauchen, oder Bescheinigungen des Rheinland-Pfälzischen Karateverband e.V. benötigt werden, bitte mit den zuständigen Stellen Kontakt aufnehmen.

Autor: Thomas Hild, Jugendreferent im Rheinland-Pfälzischen Karateverband e.V.

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Zuletzt aktualisiert am 09.02.2008 20:02 Uhr

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