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Dem Ehrenamt zur Ehre
Das Ehrenamt wird in vielen Belangen
nicht ausreichend gewürdigt. Dies ist eine Tatsache. Die
Möglichkeiten, verdiente Mitglieder zu ehren und somit ihr
ehrenwertes Engagement auszuzeichnen, werden nur selten
genutzt. Auch dies ist eine Tatsache.
Daher sollten sich alle, die jemanden
kennen, der eine Tätigkeit ausfüllt und dabei seine Zeit für
das Wohl anderer einsetzt, ihrer Möglichkeiten gewiss sein.
Eine der vielen Möglichkeiten ist die
Juleica, welche von Übungsleitern mit Lizenz beantragt
werden kann. Nähere Informationen zu den Modalitäten im
Internet unter (www.juleica.de). Des Weiteren haben die
meisten Vereine und Verbände Ehrenordnungen. Diese
Ehrenordnungen geben Aufschluss über die zu erfüllenden
Bedingungen, um eine Ehrung zu erhalten. In vielen Fällen
gibt es Ehrungen für aktive Sportler, die in ihrer Sportart
für Erfolge Ehrungen erhalten können, aber auch der
außersportliche Anteil, nämlich das Ehrenamt, wird in
solchen Ordnungen gewürdigt.
Die vielfältigen Möglichkeiten der
Ehrungen von Vereinen und Einzelpersonen durch den
Rheinland-Pfälzischen Karateverband e.V. wurden durch den
Präsidenten Gunar Weichert auf der Mitgliederversammlung in
Trier am 04. März 2007 erwähnt. Weitere Informationen hierzu
sind in persönlichen Gesprächen oder durch schriftliche
Anfragen zu klären. Im Besonderen sollten die Vereine,
Vorstände und Abteilungsleiter immer ein Auge auf das
Ehrenamt gerichtet haben. Ein nettes Wort an der richtigen
Stelle bedeutet den meisten Menschen mehr als ein geringer
Geldbetrag, auch Aufwandsentschädigung genannt.
Wenn die Ehrenordnungen des Vereins
ausgeschöpft sind oder weitere Bedingungen für höhere
Ordnungen nicht erfüllt werden, aber dennoch eine
anerkennende Ehrung stattfinden soll, haben Vereine und
Fachverbände die Möglichkeit, bei den zuständigen
Sportbünden (Rheinland, Rheinhessen und Pfalz) einen
Ehrenantrag zu stellen. Auch hier gibt es die Möglichkeit,
sportlich erfolgreiche Mitglieder und außersportlich aktive
Helfer zu ehren.
Die Ehrenordnung der Sportbünde sieht
vor, dass eine Ehrung in Gold, Silber und Bronze mit
Ehrennadel und Urkunde für langjährige verdienstvolle
Mitarbeit ausgesprochen werden kann, wenn 10 Jahre (Bronze),
15 Jahre (Silber), oder 25 Jahre (Gold) Tätigkeit vorliegen.
Antragsberechtigt sind Sportbünde, Fachverbände und Vereine.
Diese Möglichkeit darf reichlich genutzt
werden. Über Rückmeldungen in Form von Berichten, die
Ehrungen beschreiben, werden sich alle Beteiligten freuen.
Autor: Thomas Hild, Jugendreferent im
Rheinland-Pfälzischen Karateverband e.V. |