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Bericht zum Thema Ehrenamt  

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Dem Ehrenamt zur Ehre

Das Ehrenamt wird in vielen Belangen nicht ausreichend gewürdigt. Dies ist eine Tatsache. Die Möglichkeiten, verdiente Mitglieder zu ehren und somit ihr ehrenwertes Engagement auszuzeichnen, werden nur selten genutzt. Auch dies ist eine Tatsache.

Daher sollten sich alle, die jemanden kennen, der eine Tätigkeit ausfüllt und dabei seine Zeit für das Wohl anderer einsetzt, ihrer Möglichkeiten gewiss sein.

Eine der vielen Möglichkeiten ist die Juleica, welche von Übungsleitern mit Lizenz beantragt werden kann. Nähere Informationen zu den Modalitäten im Internet unter (www.juleica.de). Des Weiteren haben die meisten Vereine und Verbände Ehrenordnungen. Diese Ehrenordnungen geben Aufschluss über die zu erfüllenden Bedingungen, um eine Ehrung zu erhalten. In vielen Fällen gibt es Ehrungen für aktive Sportler, die in ihrer Sportart für Erfolge Ehrungen erhalten können, aber auch der außersportliche Anteil, nämlich das Ehrenamt, wird in solchen Ordnungen gewürdigt.

Die vielfältigen Möglichkeiten der Ehrungen von Vereinen und Einzelpersonen durch den Rheinland-Pfälzischen Karateverband e.V. wurden durch den Präsidenten Gunar Weichert auf der Mitgliederversammlung in Trier am 04. März 2007 erwähnt. Weitere Informationen hierzu sind in persönlichen Gesprächen oder durch schriftliche Anfragen zu klären. Im Besonderen sollten die Vereine, Vorstände und Abteilungsleiter immer ein Auge auf das Ehrenamt gerichtet haben. Ein nettes Wort an der richtigen Stelle bedeutet den meisten Menschen mehr als ein geringer Geldbetrag, auch Aufwandsentschädigung genannt.

Wenn die Ehrenordnungen des Vereins ausgeschöpft sind oder weitere Bedingungen für höhere Ordnungen nicht erfüllt werden, aber dennoch eine anerkennende Ehrung stattfinden soll, haben Vereine und Fachverbände die Möglichkeit, bei den zuständigen Sportbünden (Rheinland, Rheinhessen und Pfalz) einen Ehrenantrag zu stellen. Auch hier gibt es die Möglichkeit, sportlich erfolgreiche Mitglieder und außersportlich aktive Helfer zu ehren.

Die Ehrenordnung der Sportbünde sieht vor, dass eine Ehrung in Gold, Silber und Bronze mit Ehrennadel und Urkunde für langjährige verdienstvolle Mitarbeit ausgesprochen werden kann, wenn 10 Jahre (Bronze), 15 Jahre (Silber), oder 25 Jahre (Gold) Tätigkeit vorliegen. Antragsberechtigt sind Sportbünde, Fachverbände und Vereine.

Diese Möglichkeit darf reichlich genutzt werden. Über Rückmeldungen in Form von Berichten, die Ehrungen beschreiben, werden sich alle Beteiligten freuen.

Autor: Thomas Hild, Jugendreferent im Rheinland-Pfälzischen Karateverband e.V.

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Zuletzt aktualisiert am 09.02.2008 20:02 Uhr

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