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Info zur Prüferlizenzverlängerung  

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Neues Verfahren bei der Prüferlizenzverlängerung

Gemäß Beschluss der Technischen Kommission vom 01.September 2006 ist für die Verlängerung der Prüferlizenz kein Antrag mehr erforderlich.   Die Voraussetzungen für die Verlängerung (Prüfer- ÜL-Verlängerungslehrgang) werden anhand der Teilnehmerlisten von diesen Lehrgängen überprüft.

Über die Verlängerung entscheidet danach die Technische Kommission.  

Anträge für die Neu-Erteilung, sowie die Erweiterung einer bestehenden Prüferlizenz bleiben hiervon unberührt.    

Klaus Bleser
RKV-Prüferreferent

© 2006 by RKV

Zuletzt aktualisiert am 09.02.2008 20:03 Uhr

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